Remseck am Neckar ist eine Stadt an der nordöstlichen Stadtgrenze von Stuttgart im Land Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71686, 70378
Vorwahlen
07146, 07141, 0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
2. Bürgeramt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
3. Ordnungsamt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Gemeinde Remseck am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Remseck am Neckar entsteht östlich der Marbacher Straße in Neckarrems ein großes Baugebiet mit etwa 425 Wohneinheiten, einer großen Kita, einem Spielplatz, einem begrünten Quartiersplatz und Raum für einen Supermarkt. Das Gebiet soll sich in die Naturlandschaft einfügen, Raum für Biodiversität bieten und mindestens 15 Prozent bezahlbaren Wohnraum umfassen. Zudem strebt die Stadt Klimaneutralität an. Erste Vorentwürfe wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgestellt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.