Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71686, 70378
Vorwahlen
07146, 07141, 0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
2. Bürgeramt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
3. Ordnungsamt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Gemeinde Remseck am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Remseck am Neckar entsteht östlich der Marbacher Straße in Neckarrems ein großes Baugebiet mit etwa 425 Wohneinheiten, einer großen Kita, einem Spielplatz, einem begrünten Quartiersplatz und Raum für einen Supermarkt. Das Gebiet soll sich in die Naturlandschaft einfügen, Raum für Biodiversität bieten und mindestens 15 Prozent bezahlbaren Wohnraum umfassen. Zudem strebt die Stadt Klimaneutralität an. Erste Vorentwürfe wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgestellt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.