Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71686, 70378
Vorwahlen
07146, 07141, 0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
2. Bürgeramt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
3. Ordnungsamt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Remseck am Neckar entsteht östlich der Marbacher Straße in Neckarrems ein großes Baugebiet mit etwa 425 Wohneinheiten, einer großen Kita, einem Spielplatz, einem begrünten Quartiersplatz und Raum für einen Supermarkt. Das Gebiet soll sich in die Naturlandschaft einfügen, Raum für Biodiversität bieten und mindestens 15 Prozent bezahlbaren Wohnraum umfassen. Zudem strebt die Stadt Klimaneutralität an. Erste Vorentwürfe wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgestellt.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.